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Welche Gewährleistung gilt für Grabsteine?

Rechtlich gesehen handelt es sich bei Grabanlagen um Bauwerke. Folglich gelten für Grabsteinkäufer die gleichen Rechte wie für Bauherren. Demnach muss die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sein. Falls schließlich doch ein Mangel vorliegen sollte, hat der Käufer fünf Jahre nach Abnahme der Grabanlage einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung von Schäden im Hinblick auf das Fundament. Dabei sind alle Arten von Ausführungsfehlern, unter anderem das falsche Versetzen, abgesichert.

In der Regel werden Grabsteine aus Natursteinmaterialien hergestellt, die langlebig und robust sind und aus diesem Grund nur selten die Inanspruchnahme der Gewährleistung erfordern. Die bei Natursteinen vorkommenden offenen Stellen wie Adern oder Poren sowie sonstige natürliche Eigenschaften und Farbschwankungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

Wenn Sie einen Grabstein kaufen, ist es empfehlenswert, sich vorher über die genauen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen zu informieren.

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