Die Kosten für eine Bestattung können je nach Art stark variieren. Dies erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Errichtung eines Grabmals. Zunächst sind hierfür unter Umständen Gebühren für das zwingend notwendige Genehmigungsverfahren zu entrichten, nachdem ein Grabmalantrag bei der Stadt oder der Gemeinde durch den beauftragten Steinmetzbetrieb eingereicht wurde, da dieser die Verantwortung für die fachlich korrekte und sichere Errichtung des Grabmales trägt. Nur eine Genehmigung bietet die nötige Rechtssicherheit für das Grabmal, das ebenso mit Folgekosten verbunden ist. Die Stadt oder Gemeinde kann im Falle einer rechtlich nicht einwandfreien Aufstellung eines Grabmals dessen Demontage veranlassen, deren Kosten vom schließlich Grabinhaber zu tragen sind. Welche Folgekosten bei Grabmalen generell anfallen, hängt in der Regel von der Art des Grabes ab.
Handelt es sich bei dem Grabmal um ein Doppel- oder Tiefengrab, so gehören die Kosten für die Nachschrift auf dem Grabstein zu den üblichen Folgekosten. Ebenso muss das vorhandene Grab gegebenenfalls abgeräumt und für eine Doppelbelegung hergerichtet werden. Dies beinhaltet den Abbau und den anschließenden Neuaufbau des Grabmals, was ebenso mit Kosten verbunden ist. Ein weiterer Kostenfaktor ist auch die Überprüfung der Standsicherheit des Grabmals. So werden auf dem Friedhof in der Regel einmal im Jahr sogenannte Standproben durchgeführt, wobei an dem Stein gedrückt, gezogen, und gerüttelt wird. Hat die Befestigung im Laufe der Zeit beispielsweise durch Wettereinflüsse oder Materialermüdung deutlich nachgelassen, so muss die Standsicherheit des Grabmals durch einen Steinmetzbetrieb wiederhergestellt werden, um mögliche Gefahren auszuschließen, die von einem umfallenden Grabmal ausgehen können. Da ein liegendes Grabmal jedoch im Gegensatz zu einem stehenden nicht umgestürzt werden kann, entfallen bei dieser Art von Grabmalen bereits die Kosten zur Standsicherheit.