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Was regelt die Friedhofssatzung?

Der Friedhof ist ein Ort, an dem Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden. Gleichzeitig handelt es sich hierbei um einen öffentlichen Platz mit rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die in der jeweils gültigen Friedhofssatzung festgelegt sind.

Die Friedhofssatzung wird gemäß dem deutschen Bestattungsgesetz auf lokaler Ebene von der zuständigen Stadt oder Gemeinde erlassen. Die Bestimmungen bewegen sich innerhalb des durch die landesgesetzlichen Regelungen vorgegebenen Rahmens.

Zu den typischen Bestandteilen der Friedhofssatzung zählen folgende Punkte:

  1. Öffnungszeiten des Friedhofs
  2. Verhaltensregeln für Besucher
  3. Zugelassene Grabarten wie Erd-, Urnen-, Rasen- oder Familiengräber
  4. Zugelassene Bestattungsarten wie Erd-, Feuer- oder Baumbestattungen
  5. Nutzungsrechte von Gräbern inkl. Gebührenordnung
  6. Vorgaben zur Grabgestaltung und Bepflanzung von Gräbern
  7. Vorgehensweise bei gewerblichen Tätigkeiten durch Bestatter, Bildhauer, Steinmetze und Gärtner, da hier zumeist eine vorherige Erlaubnis eingeholt werden muss
  8. Ruhefristen von Grabplätzen

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Inhalte und Regelungen der Friedhofssatzung je nach örtlichen Gegebenheiten, Kultur und Gesetzgebung variieren können. Bürgerinnen und Bürger sollten sich bei ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die spezifischen Bestimmungen der Friedhofssatzung informieren. Zumeist sind die Satzungen auch online einsehbar.

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